
Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:
Gebührenordnung
für die Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses, der Grillhütte am DGH
(1) Die Benutzungsgebühr beträgt bei Veranstaltungen:
Objekt | Einwohner | Auswärtige Mieter |
Für den goßen Saal mit Küche | 50,-€ | 75,-€ |
Kleiner Saal unten mit Küche | 30,-€ | 45,-€ |
Küche | 20,-€ | 30,-€ |
Für eine Beerdigung | 40,-€ | 60,-€ |
Grillhütte ohne Holz mit Küche | 35,-€ | 52,50€ |
Grillhütte ohne Holz | 15,-€ | 22,50€ |
Benutzung Geschirr | 10,-€ | 15,-€ |
(2) Zusätzlich zur Benutzung werden Gebühreneinheit für Wasser, Heizung und Strom erhoben.
(3) Vereine, deren Sitz laut Vereinsregister in der Ortsgemeinde Griebelschied liegt, haben ihre Veranstaltung frei.
In begründeten Fällen kann die Ortsgemeinde abweichende Gebühren festsetzten oder auf eine Gebührenerhebung verzichten.
Griebelschied, 21.07.2025